Als Familienblogger:in sind Handy, Kamera und Laptop unverzichtbare Arbeitsmittel. Doch gilt das neue Smartphone tatsächlich als Betriebsausgabe? Die Antwort: Ja, aber unter bestimmten Voraussetzungen.
Hinweis: Bei diesem Beitrag handelt es sich nicht um eine Steuer- oder Rechtsberatung. Alle Angaben sind ohne Gewähr und können sich jederzeit ändern.
Wann ist ein Smartphone eine Betriebsausgabe?
Grundregel:
Ein Arbeitsmittel darf als Betriebsausgabe abgesetzt werden, wenn es überwiegend beruflich genutzt wird – also zu mindestens 90 % für den Blog oder das Business.
Beispiel: Du nutzt das Smartphone für:
- Fotos und Videos für Instagram, TikTok oder Blog
- E-Mails und Kommunikation mit Kooperationspartnern
- Social-Media-Management
- Content-Planung und -Veröffentlichung
Dann ist das Gerät ein notwendiges Arbeitsmittel.
Was, wenn du es auch privat nutzt?
Bei gemischter Nutzung (privat + beruflich) gilt:
- Du kannst den beruflichen Anteil der Kosten absetzen.
- Übliche Aufteilung: 50:50 oder 70:30 – je nachdem, wie stark du es tatsächlich beruflich nutzt.
- Das muss nachvollziehbar und plausibel sein, aber keine exakte Aufzeichnung verlangt (es sei denn, das Finanzamt fordert Nachweise).
Welche Kosten sind absetzbar?
- Anschaffungskosten:
- Bei Geräten bis 1.000 € netto (seit 2021): Sofort abschreibbar.
- Über 1.000 € netto: Abschreibung über die Nutzungsdauer (meist 5 Jahre).
- Laufende Kosten:
- Handyvertrag (anteilig, wenn gemischt genutzt)
- Zubehör (Hülle, Ladegerät, Speicherkarte)
- Reparaturen und Wartung
Wichtig für die Buchhaltung:
- Rechnung auf den Namen des Gewerbes (oder deinen, wenn als Kleinunternehmer:in).
- Geschäftliches Konto nutzen (sofern vorhanden).
- Dokumentiere bei gemischter Nutzung die Aufteilung (z. B. kurze Notiz oder Begründung für den Prozentsatz).
Achtung Falle:
- Private Luxusgeräte (z. B. neuestes High-End-Smartphone weit über dem eigenen Bedarf) könnten das Finanzamt skeptisch machen. Es muss dem geschäftlichen Zweck angemessen sein.
- Influencer, Blogger, Content Creator: Das Finanzamt akzeptiert mittlerweile, dass ein Smartphone essenzielles Arbeitsmittel ist – trotzdem ist saubere Dokumentation wichtig.
Fazit
Ja, als Familienblogger:in kannst du dein Smartphone als Betriebsausgabe geltend machen – entweder ganz oder anteilig, je nach Nutzung. Entscheidend sind die nachvollziehbare Aufteilung, eine korrekte Buchung und das Bewusstsein, dass dein Smartphone für dein Business ein echtes Arbeitsmittel ist.
Hinweis: Steuerberatung ersetzt dieser Beitrag nicht. Im Zweifel sprich mit deinem Steuerberater oder einer Beratungsstelle für Selbständige.