Neues Smartphone als Familienblogger – eine Betriebsausgabe?

Als Familienblogger:in sind Handy, Kamera und Laptop unverzichtbare Arbeitsmittel. Doch gilt das neue Smartphone tatsächlich als Betriebsausgabe? Die Antwort: Ja, aber unter bestimmten Voraussetzungen.

Hinweis: Bei diesem Beitrag handelt es sich nicht um eine Steuer- oder Rechtsberatung. Alle Angaben sind ohne Gewähr und können sich jederzeit ändern.


Wann ist ein Smartphone eine Betriebsausgabe?

Grundregel:

Ein Arbeitsmittel darf als Betriebsausgabe abgesetzt werden, wenn es überwiegend beruflich genutzt wird – also zu mindestens 90 % für den Blog oder das Business.

Beispiel: Du nutzt das Smartphone für:

  • Fotos und Videos für Instagram, TikTok oder Blog
  • E-Mails und Kommunikation mit Kooperationspartnern
  • Social-Media-Management
  • Content-Planung und -Veröffentlichung

Dann ist das Gerät ein notwendiges Arbeitsmittel.


Was, wenn du es auch privat nutzt?

Bei gemischter Nutzung (privat + beruflich) gilt:

  • Du kannst den beruflichen Anteil der Kosten absetzen.
  • Übliche Aufteilung: 50:50 oder 70:30 – je nachdem, wie stark du es tatsächlich beruflich nutzt.
  • Das muss nachvollziehbar und plausibel sein, aber keine exakte Aufzeichnung verlangt (es sei denn, das Finanzamt fordert Nachweise).

Welche Kosten sind absetzbar?

  • Anschaffungskosten:
    • Bei Geräten bis 1.000 € netto (seit 2021): Sofort abschreibbar.
    • Über 1.000 € netto: Abschreibung über die Nutzungsdauer (meist 5 Jahre).
  • Laufende Kosten:
    • Handyvertrag (anteilig, wenn gemischt genutzt)
    • Zubehör (Hülle, Ladegerät, Speicherkarte)
    • Reparaturen und Wartung

Wichtig für die Buchhaltung:

  • Rechnung auf den Namen des Gewerbes (oder deinen, wenn als Kleinunternehmer:in).
  • Geschäftliches Konto nutzen (sofern vorhanden).
  • Dokumentiere bei gemischter Nutzung die Aufteilung (z. B. kurze Notiz oder Begründung für den Prozentsatz).

Achtung Falle:

  • Private Luxusgeräte (z. B. neuestes High-End-Smartphone weit über dem eigenen Bedarf) könnten das Finanzamt skeptisch machen. Es muss dem geschäftlichen Zweck angemessen sein.
  • Influencer, Blogger, Content Creator: Das Finanzamt akzeptiert mittlerweile, dass ein Smartphone essenzielles Arbeitsmittel ist – trotzdem ist saubere Dokumentation wichtig.

Fazit

Ja, als Familienblogger:in kannst du dein Smartphone als Betriebsausgabe geltend machen – entweder ganz oder anteilig, je nach Nutzung. Entscheidend sind die nachvollziehbare Aufteilung, eine korrekte Buchung und das Bewusstsein, dass dein Smartphone für dein Business ein echtes Arbeitsmittel ist.


Hinweis: Steuerberatung ersetzt dieser Beitrag nicht. Im Zweifel sprich mit deinem Steuerberater oder einer Beratungsstelle für Selbständige.